Der Vorteil einer mobilen Behausung liegt klar in seiner Ortsunabhängigkeit und für uns auch in der Spontanität. Zu wissen, was in einigen Monaten passiert, betrachte ich als Luxus. Entsprechend richten wir unsere Reisen aus: Spontan, nach Lust und Laune, aber auch nach Verfügbarkeit. Pauschalreisen sind in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv.

Dennoch haben wir uns zu einer solchen Pauschalreise hinreißen lassen.
Worum gehts? Es geht um eine Kurzreise nach Helgoland. Zwei Nächte in einem Mittelklassehotel auf Deutschlands einziger Hochseeinsel inklusive Überfahrt. Ok, nehmen wir.

Der erste Haken an der Sache

Auf der Website des Reiseanbieters wurde auf eine “Reiserücktrittsversicherung” hingewiesen, die im Falle “höherer Gewalt”, also auch bei Sturm, die Kosten der Reise erstatten würde.
Bei der Sichtung der Website jener Versicherung, stellte sich bei mir ein ungutes Gefühl ein. Auf dem Antragsformular wurden viele, für die Reise nicht relevante, Fragen gestellt. Nee Freunde! Wozu werden diese Daten gebraucht? Wird die Versicherung teurer, wenn ich zum Beispiel älter bin, auch wenn der Preis bereits im Vorfeld fest steht? Merkwürdig.

Ich verzichtete auf die Versicherung und vertraute auf die Statistik, die einen Ausfall der Überfahrt in dem Zeitraum der Reise unwahrscheinlich werden ließ.
Denkste!

Einen Tag vor der Abreise kam ein Anruf vom Veranstalter, dass die Reise leider wegen eines Sturms abgesagt werden müsse. Schöne Schraubenmutter. Und jetzt? Der Veranstalter teilte uns mit, dass wir ohne Versicherung 80% der Übernachtungskosten selbst tragen müssten! Wir machten uns kundig und stießen dabei auf folgendes Gesetz:

Das Pauschalreisegesetz.

Seit 2018 gibt es in Deutschland ein Pauschalreisegesetz, in dem die Rücktrittsbedingungen geregelt sind. Für Verbraucher und Veranstalter eine prima Sache, weil beiden Parteien klare Regeln für einen Reiserücktritt an die Hand gegeben werden.

Wir konfrontierten den Veranstalter mit diesem Gesetz und dem Hinweis, dass wir nicht bereit seien, diese Kosten zu tragen. Doch der Veranstalter gab sich uneinsichtig und legte zudem eine hohe Dreistigkeit zu Tage, als er uns darauf hinwies, dass wir den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Veranstalters zugestimmt hätten. Stimmt, aber Papier ist nun einmal geduldig. Wenn die AGB nicht allerdings gesetzeskonform sind, sind sie aber auch nicht gültig!

Verbraucherzentrale bringt Veranstalter zur Einsicht

Die Verbraucherzentrale sah das ebenso und half uns, unsere Rechte einzufordern. Danke an dieser Stelle noch einmal für die Unterstützung.

Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten und der einbehaltene Betrag wurde ebenfalls vom Veranstalter zurück gebucht.

Fazit

Wir buchen nicht gern und einmal mehr hat sich unsere Abneigung bestätigt. Zu viele Wenn und Aber können selbst in einem überschaubaren Zeitraum auftreten. Spontan und unabhängig, das ist unsere Art zu Reisen, wie wir es lieben.